Winterdienst der Gehwege nach Stadtsatzung
Räumung grundstückseigener Zugänge (Wege, Treppen, Einfahrten)
Beräumung von Stellplätzen (in Hinterhöfen mit Kleintraktoren möglich)
Streuen von gewerblichen und privaten begehbaren Flächen
Abtransport von Schneemassen – mit firmeneigenem Radlader